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Pflegepersonalbemessungsverordnung tritt in Kraft

18.06.2024 16:35
Am 14. Juni wurde die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Juli 2024 und markiert einen bedeutenden Fortschritt für die stationäre Pflege in Deutschlands Krankenhäusern.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die PPBV ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Pflegebedingungen. Endlich wird in Deutschlands Krankenhäusern auf den somatischen Stationen für Erwachsene und Kinder sowie auf den Kinderintensivstationen ein System eingeführt, um den Personalbedarf zu ermitteln. Dies wird die Versorgungsqualität für die Patienten erhöhen, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufs steigern.“

Unser Dank gilt allen Beteiligten aus den Verbänden, Politik von Bund und Ländern und Pflegewissenschaft für die jahrelange Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Profession Pflege zu stärken und die Versorgung zu verbessern.

Der Deutsche Pflegerat betont, dass die PPBV ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden müsse. Die nächsten Schritte seien die Einführung eines Instrumentes zur Ermittlung des Personalbedarfs auf den Intensivstationen für Erwachsene und die pflegewissenschaftliche Weiterentwicklung aller Instrumente. Damit sei bereits begonnen wordeb. Sie müssten zügig umgesetzt werden.

Der Deutsche Pflegerat hält die Schaffung eines Institutes für die Personalbemessung in der Pflege (InPeP) für unabdingbar, um die pflegefachlichen Instrumente als lernendes System langfristig zu etablieren. Die Krankenhäuser hätten mit dem InPeP eine fachliche Institution, die deren praxisnahe Einführung und Etablierung gut unterstützen würde.

Der Verordnung gingen langjährige Forderungen, Diskussionen, Entwicklungen, Evaluationen und Anpassungen des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 durch den Deutschen Pflegerat, der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft voraus. Weiter sind die Ergebnisse der Erprobung in die nun veröffentlichte Verordnung eingeflossen.

Link zur Veröffentlichung der PPBV im Bundesgesetzblatt